Allgemeine Geschäftsbedingungen // AGB’s§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich (2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit Ihnen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben nur dann Vorrang vor diesen AGB, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. (3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von Ihnen uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. § 2 Vertragsschluss, Preise und Zahlungsbedingungen (2) Die Bestellung der Ware durch Sie gilt als verbindliches Vertragsangebot. (4) Rechnungsdatum ist das der Lieferung der Ware. Der Kaufpreis ist fällig ab Rechnungsstellung; Zahlungsziel bei Kauf auf Rechnung ist 14 Tage. Anstelle der üblichen Zahlungskonditionen dürfen wir nach Vereinbarung auch per Nachnahme, Vorkasse oder anderen mit Ihnen zu vereinbarenden Zahlungskonditionen liefern. (5) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommen Sie in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs mit 10 % p.a. zu verzinsen. Für die zweite Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR. Nach der zweiten Mahnung werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen übergeben. Die hierdurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Ihren Lasten. (6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Wir behalten uns vor eine Bonitätsprüfung über Schufa, Creditreform, Mediafinanz, Bürgel oder einer anderen Auskunftei vorzunehmen. Wir behalten uns das Recht vor, anstelle der üblichen Zahlungskonditionen nur bei Vorkasse oder anderen mit dem Kunden zu vereinbarenden Zahlungskonditionen zu liefern. § 3 Versandkosten Versandkosten // unveredelte Ware: Dies gilt nur für Bestellungen die über den Online Shop platziert wurden. Versandkosten // Druck & Stickaufträge: Expresskosten: bis 5 kg € 19,95 Expresslieferung mit zusätzlicher Samstag Zustellung: € 15,00 Aufpreis / Lieferung Auslandsversand Paketdienst: Lieferzeit: Mit den Versandkosten sind alle Kosten für Verpackung, Lieferpapiere und bei Normalversand übliche Transport- und Zustellungskosten abgegolten. Soll oder muss eine Lieferung zur Einhaltung eines schriftlich vereinbarten Liefertermins per Express, Kurier oder vergleichbaren Diensten erfolgen, gehen die hierfür anfallenden Zusatzkosten zu Ihren Lasten. Mit Übergabe einer Sendung an den beauftragten Paketdienst gilt unsere Pflicht als erfüllt. § 4 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht § 5 Lieferfrist und Lieferverzug (2) Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch Sie erforderlich. (3) Falls wir eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten. (4) Wenn der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der schuldhaften Verletzung einer Pflicht beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen und haben wir diese Pflichtverletzung zu vertreten, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. § 6 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. (3) Kommen Sie in Annahmeverzug, unterlassen eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, von Ihnen zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. § 7 Eigentumsvorbehalt § 8 Farbbezeichnungen und Größenangaben Dieselbe Farbbezeichnung kann bei unterschiedlichen Marken oder auch unterschiedlichen Artikeln einer Marke völlig anders aussehen. Leider lässt sich dieses Problem auch nicht durch die im Katalog abgedruckten Farbbalken lösen. Jeder abgedruckte Farbbalken im Katalog erscheint unter verschiedenen Lichtquellen anders und eine Textilfarbgebung zu 100% im Papierdruck darzustellen ist nahezu unmöglich. Abweichungen in Größe und Farbe begründen deshalb in der Regel keine Mangelansprüche. Die Waren-Rücksendung nach § 11 bleibt davon selbstverständlich unberührt. Eindringlich hingewiesen werden soll hier auch darauf, dass jeder Textilartikel aus Bau mwolle bzw. Bau mwoll- Polyestergemisch vor dem ersten Tragen gewaschen werden muss. Aufgrund der (völlig unbedenklichen und ungefährlichen) chemischen Rückstände bei Textilien kann bei es bei sofortigem ungewaschenen Tragen insbesondere unter UV-Einwirkung zu chemischen Reaktionen zwischen Körperschweiß und den Rückständen kommen. Die dadurch entstehenden Farbbeeinträchtigungen bleiben auch nach späteren Wäschen bestehen. Beanstandungen bzw. Reklamationen hierfür sind in der Regel ausgeschlossen. § 9 Mängelansprüche des Käufers (2) Ihre Mängelansprüche setzen voraus, dass Sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen sind. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3-4 Werktagen bei versteckten Mängeln sofort nach Bekanntwerden schriftlich an uns zu richten. Die Ware muss vor dem Veredeln (Besticken, Bedrucken o.ä.) von Ihnen oder dem Veredelungsbetrieb auf etwaige Mängel untersucht werden. (3) Beanstandete Ware ist uns zu einem vereinbarten Termin an einem vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen. Wurde die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt, gehen die Kosten für das Zusammenstellen der beanstandeten Ware nicht zu unseren Lasten. (4) Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung dreimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. (5) Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen geltend zu machen. § 10 Sonstige Haftung (2) Auf Schadensersatz haften wir gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. (3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz. (4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. § 11 Waren Rücksendungen (2) Ist der Grund der Rücksendung ein Lieferantenfehler, holen wir die Ware bei Ihnen ab. Die Abholung kann telefonisch, per Fax oder per eMail angefordert werden. Möglich ist auch die Rücksendung der Ware durch Sie. Die Kosten für die Rücksendung werden von uns übernommen, sofern sie die Kosten einer Abholung nicht überschreiten. Nach der Retoure erhalten Sie eine Gutschrift über den Warenwert inklusive aller Versandkosten ohne Abzug. (3) Liegt kein Lieferantenfehler vor: Umtausch ist nur möglich für Artikel aus dem Hauptlager #01. § 12 Stornierungen nach bereits erfolgter Freigabe Es gilt zu beachten dass nicht jeder Artikel der bereits zur Veredelung besorgt wurde vom Lieferanten zurückgenommen wird, dies ist von Lieferant zu Lieferant unterschiedlich. Zum Einen ob prinzipiell überhaupt möglich – zudem wenn wie hoch hierzu die Kosten / Gebühren sind. Die Stornierungskosten teilen wir Ihnen auf Anfrage im Vorfeld gerne mit. § 13 Verjährung (2) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. (3) Unberührt bleiben gesetzliche Sonderegelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), für Ansprüche im Lieferantenregress (§ 479 BGB) sowie für die in § 10 Abs. 2 und 3 genannten Schadensersatzansprüche. In diesen Fällen gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. § 14 Marken- und Urheberrechte Dritter § 15 Rechtswahl und Gerichtsstand (2) Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. § 16 Salvatorische Klausel |